Brexit Handelsabkommen II
Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten
Bereits am 29. Dezember 2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass sich die Europäische Union (EU) und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt haben. Dieses Abkommen, welches offiziell als "Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits" bezeichnet wird, sieht in Artikel FINPROV.10A Abs.